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LAG Baden-Württemberg, 27.03.2003 - 19 Sa 5/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unbegrenzter Schadensersatzanspruch infolge der vorzeitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch vertragswidrige Gebietskürzung und den damit angekündigten Verstoß gegen die vertragsgemäße Beschäftigungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 15.07.1999 - 3 Ca 725/98
- LAG Baden-Württemberg, 27.07.2000 - 19 Sa 44/99
- BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00
- BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 250/02
- LAG Baden-Württemberg, 27.03.2003 - 19 Sa 5/02
- BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 269/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00
Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.03.2003 - 19 Sa 5/02
Zur Begründung hat das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 26. Juli 2001 -- 8 AZR 739/00 -- ausgeführt, es bedürfe weiterer Feststellungen und gegebenenfalls einer erneuten Interessenabwägung, um beurteilen zu können, ob die außerordentliche Kündigung des Klägers durch einen wichtigen Grund i.S. des § 626 Abs. 1 BGB gerechtfertigt war (vgl. im einzelnen die Entscheidungsgründe des Bundesarbeitsgerichts unter B II.3.c und d). - BGH, 17.09.1987 - VII ZR 166/86
Geltung der "als Ganzes" einbezogenen VOB/B
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.03.2003 - 19 Sa 5/02
Die Möglichkeit den bis zur Erhebung der Feststellungsklage bereits entstandenen Schaden im Wege der Leistungsklage geltend zu machen, steht einer Feststellung über die grundsätzliche Schadensersatzpflichtigkeit nicht entgegen (vgl. BGH Urteil vom 19.09.1987 -- AZ.: VII ZR 166/86 -- NJW 88, 142). - LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97
Schadensersatz und Schmerzensgeld bei einer unberechtigten Abmahnung durch den …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.03.2003 - 19 Sa 5/02
Ganz davon abgesehen, kommt im Falle einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein Schadensersatzanspruch ohnedies nur in Betracht, wenn die Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht und/oder besondere Umstände eine besondere Genugtuung erforderlich machen und in anderer Weise kein befriedigender Ausgleich geschaffen werden kann (vgl. LAG köln vom 07.01.1998 -- 2 Sa 1014/97 -- MDR 98, 1036; Künzel, Kasseler Handbuch zum Arbeitsrecht, Band I, Nr. 2.1. Anm. 765 f. m.w.N.). - BAG, 29.09.1994 - 8 AZR 86/93
Arbeitsentgelt: Erwerbsschaden - Kausalität
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.03.2003 - 19 Sa 5/02
Grundsätzlich kommt auch für solche "indirekt" verursachte Schäden eine Schadensersatzpflichtigkeit in Betracht, allerdings nur dann, wenn die Handlung des Verletzten -- hier die Eigenkündigung des Klägers -- durch das haftungsbegründende Ereignis -- hier die mögliche Persönlichkeitsverletzung -- herausgefordert worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 29.09.1994 -- 8 AZR 86/93 -- n.v. -- zitiert in Juris) und der entstandene Schaden somit der geltend gemachten Persönlichkeitsrechtsverletzung adäquat zugerechnet werden kann.
- BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 269/03
Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 27. März 2003 - 19 Sa 5/02 - wird zurückgewiesen. - LAG Hamm, 25.03.2010 - 8 Sa 1663/09
Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers bei fristloser Eigenkündigung
Hätte die Beklagte den zu Unrecht im November 2008 vorgenommenen Einbehalt auf den Protest der Klägerin hin korrigiert, so wäre in der Tat der vorübergehende Zahlungsverzug und auch das eigenmächtige Handeln der Beklagten nicht geeignet, zukunftsbezogene Zweifel an der Vertragstreue der Beklagten zu begründen (vgl. BAG, 25.07.1963, 2 AZR 510/62, AP Nr. 1 zu § 448 ZPO; LAG Baden-Württemberg, 27.03.2003, 19 Sa 5/02 - juris - Rn 66).